Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland verbringen wollen, benötigen Sie ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen.
Für die Zulassung gelten folgende Voraussetzungen:
Das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) haben.
Versicherungspflicht
Die Zulassung erfolgt nur bei gleichzeitiger Vorlage einer Versicherungsbestätigung für internationale Zulassungen.
Bei der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass (zwingend im Original)
- Versicherungsbestätigung für die internationale Zulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder bei noch zugelassenen Fahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Kennzeichenschilder
- Nachweis über Sicherheitsprüfung (SP) bei prüfpflichtigen Fahrzeugen gem. Anlage VIII zur StVZO
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten kraftfahrzeugsteuerliche Verhältnisse bekanntgegeben werden dürfen
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer bzw. vorläufiger Steuerbescheid mit Bareinzahlungsbeleg einer Bank
Neu seit 01.07.2010:
Ab 01.07.2010 ist gemäß § 13 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz für die Zulassung eines Fahrzeuges mit Ausfuhrkennzeichen die Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Konto des Halters/der Halterin bei einem Geldinstitut erforderlich.
Die Steuer ist unabhängig vom Gültigkeitszeitraum des Ausfuhrkennzeichens für mindestens einen Monat zu entrichten.
Kann keine Bankverbindung nachgewiesen werden, von der ein Lastschrifteinzug möglich ist, ist es erforderlich, dass vor Zulassung des Fahrzeugs eine von uns ausgestellte Erklärung beim Finanzamt Schwabach, Theodor-Heuss-Str. 63, 91126 Schwabach, zur Festsetzung der Steuer vorgelegt wird.
Die Zulassung durch die Zulassungsbehörde kann erst dann erfolgen, wenn der vorläufige Steuerbescheid des Finanzamtes sowie der Bareinzahlungsbeleg einer Bank vorgelegt wird
Vorführpflicht des Fahrzeuges, wenn das Fahrzeug noch nicht einer Hauptuntersuchung unterzogen wurde.
Grundgebühr:
33.30 EUR - bei nichtgetypten Fahrzeugen zusätzlich 15,30 EUR
+ zusätzlich 10,20 EUR für Internationalen Zulassungsschein (nur auf Antrag)
+ zusätzlich 0,30 EUR pro benötigte Siegelplakette
+ zusätzlich 8,70 EUR für Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere
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