INFORMATIONEN ZUR KFZ-ZULASSUNG
Veröffentlicht am 28.10.2004

Zweitschrift der Betriebserlaubnis


Bescheinigung zur Erlangung einer Zweitschrift der Betriebserlaubnis

Sollte die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug (z.B. Mofa, Kleinkraftrad u.a.) verloren gegangen sein, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt werden. Diese muss dann an den Fahrzeughersteller geschickt werden, um in den Besitz einer Zweitschrift zu gelangen.

Gebühr: 10,20 Euro
zuzügl.    0,30 Euro pro benötigte Siegelplakette



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