INFORMATIONEN ZUR KFZ-ZULASSUNG
Veröffentlicht am 28.10.2004
Zweitschrift der Betriebserlaubnis
Bescheinigung zur Erlangung einer Zweitschrift der Betriebserlaubnis
Sollte die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug (z.B. Mofa, Kleinkraftrad u.a.) verloren gegangen sein, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt werden. Diese muss dann an den Fahrzeughersteller geschickt werden, um in den Besitz einer Zweitschrift zu gelangen.
Gebühr: 10,20 Euro zuzügl. 0,30 Euro pro benötigte Siegelplakette Weitere Informationen und Material zum Thema finden Sie auf der rechten Navigationsleiste.
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