Einfuhr eines Neufahrzeuges aus dem EG-Ausland
Sie haben innerhalb der europäischen Gemeinschaft ein fabrikneues Fahrzeug erstanden.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
bei juristischen Personen:
Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftenberechtigten Person
(Geschäftsführer, Prokurist)
Vereine: Vereinsregisterauszug, Ausweis der unterschriftenberechtigten Person (Vorstand)
GbR: Gesellschaftervertrag, Ausweis der unterschriftenberechtigten Person lt. Vertrag
- Vollmacht bei Vertretung
mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten kraftfahrzeugsteuerliche Verhältnisse
bekanntgegeben werden dürfen
- Ausländische Fahrzeugpapiere
- Nachweis über Sicherheitsprüfung (SP) bei prüfpflichtigen Fahrzeugen gem. Anlage VIII zur StVZO
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
Ab 01.08.2005 Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer!
Zusätzlich, und jetzt wird es leider etwas kompliziert:
Fall 1:
Sie haben eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC - Certificate of Conformity), in der auch die EG-Typengenehmigung enthalten ist:
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
und das Fahrzeug ist bei uns vorzuführen
Fall 2:
Eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung haben Sie nicht.
Vollgutachten nach § 21 StVZO beim TÜV
Vorführpflicht bei uns entfällt dafür
Gebühr: 55,90 EUR
Zusätzlich 0,30 EUR pro benötigte Siegelplakette
Einfuhr eine Gebrauchtfahrzeuges aus dem EG-Ausland
Sie haben innerhalb der europäischen Gemeinschaft ein gebrauchtes Fahrzeug erstanden.
Vorhandene ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichen sind vorzulegen.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
bei juristischen Personen:
Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftenberechtigten Person
(Geschäftsführer, Prokurist)
Vereine: Vereinsregisterauszug, Ausweis der unterschriftenberechtigten Person (Vorstand)
GbR: Gesellschaftervertrag, Ausweis der unterschriftenberechtigten Person lt. Vertrag
- Vollmacht bei Vertretung
mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten kraftfahrzeugsteuerliche Verhältnisse bekanntgegeben
werden dürfen
- Ausländische Fahrzeugpapiere mit ausländischen Kennzeichen oder ausländischer Abmeldebestätigung
- Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister (KBA-Anfrage, nur in wenigen Fällen, je nach vorhandenen Papieren)
- Zusätzlich wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist:
Gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung
- Nachweis über Sicherheitsprüfung (SP) bei prüfpflichtigen Fahrzeugen gem. Anlage VIII zur StVZO
Zusätzlich, und jetzt wird es leider etwas kompliziert:
Fall 1:
Sie haben eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC - Certificate of Conformity), in der auch die EG-Typengenehmigung enthalten ist:
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
und das Fahrzeug ist bei uns vorzuführen
Fall 2:
Eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung haben Sie nicht.
Vollgutachten nach § 21 StVZO beim TÜV
Vorführpflicht bei uns und Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO entfallen dafür
Gebühr: 55,90 EUR
Zusätzlich 0,30 EUR pro benötigte Siegelplakette
.
Einfuhr eines Neufahrzeuges von außerhalb der EG
Sie haben außerhalb der europäischen Gemeinschaft ein fabrikneues Fahrzeug erstanden.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
bei juristischen Personen:
Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftenberechtigten Person
(Geschäftsführer, Prokurist)
Vereine: Vereinsregisterauszug, Ausweis der unterschriftenberechtigten Person (Vorstand)
GbR: Gesellschaftervertrag, Ausweis der unterschriftenberechtigten Person lt. Vertrag
- Vollmacht bei Vertretung
mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten kraftfahrzeugsteuerliche Verhältnisse
bekanntgegeben werden dürfen
- Ausländische Fahrzeugpapiere (Ursprungszeugnis)
- Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister (KBA-Anfrage, nur in wenigen Fällen, je nach vorhandenen Papiern)
- Unbedenklichkeitserklärung des Zolls
- Nachweis über Sicherheitsprüfung (SP) bei prüfpflichtigen Fahrzeugen gem. Anlage VIII zur StVZO
Zusätzlich, und jetzt wird es leider etwas kompliziert:
Fall 1:
Sie haben eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC - Certificate of Conformity), in der auch die EG-Typengenehmigung enthalten ist:
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
und das Fahrzeug ist bei uns vorzuführen
Fall 2:
Eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung haben Sie nicht.
Vollgutachten nach § 21 StVZO beim TÜV
Vorführpflicht bei uns entfällt dafür
Gebühr: 55,90 EUR
Zusätzlich 0,30 EUR pro benötigte Siegelplakette
.
Einfuhr eines Gebrauchtfahrzeugs von außerhalb der EG
Sie haben außerhalb der europäischen Gemeinschaft ein gebrauchtes Fahrzeug erstanden.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
bei juristischen Personen:
Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftenberechtigten Person
(Geschäftsführer, Prokurist)
Vereine: Vereinsregisterauszug, Ausweis der unterschriftenberechtigten Person (Vorstand)
GbR: Gesellschaftervertrag, Ausweis der unterschriftenberechtigten Person lt. Vertrag
- Vollmacht bei Vertretung
mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten kraftfahrzeugsteuerliche Verhältnisse bekanntgegeben
werden dürfen
- Ausländische Fahrzeugpapiere (Ursprungszeugnis)
- Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister in Flensburg (KBA-Anfrage, nur in selten Fällen, je nach
vorhandenen Fahrzeugpapieren)
- Unbedenklichkeitserklärung des Zolls
- Gültige Bescheinigung über Hauptuntersuchung (unabhängig davon, wie alt das
Fahrzeug ist)
- Nachweis über Sicherheitsprüfung (SP) bei prüfpflichtigen Fahrzeugen gem. Anlage VIII zur StVZO
Zusätzlich, und jetzt wird es leider etwas kompliziert:
Fall 1:
Sie haben eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC - Certificate of Conformity), in der auch die EG-Typengenehmigung enthalten ist:
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
und das Fahrzeug ist bei uns vorzuführen
Fall 2:
Eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung haben Sie nicht.
Vollgutachten nach § 21 StVZO beim TÜV
Vorführpflicht bei uns und Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO entfallen dafür
Gebühr: 55,90 EUR
Zusätzlich 0,30 EUR pro benötigte Siegelplakette
Weitere Informationen und Material zum Thema finden Sie auf der rechten Navigationsleiste.