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Als besonderen Service bieten wir Ihnen Terminvereinbarung an. Eine sofortige Bearbeitung kann Ihnen dann zugesichert werden.
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Einzugsermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat) » mehr |
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Allgemeine und übergreifende Themen rund um die Kfz-Zulassung finden Sie hier. » mehr |
Wenn Sie innerhalb des Landkreises Roth umgezogen sind oder sich Ihr Name geändert hat (z.B. durch Heirat), muss die aktuelle Anschrift und der Name in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden. » mehr |
Sie möchten etwas bei der Zulassungsbehörde erledigen, der Fahrzeugbrief liegt aber noch bei der Bank oder beim Autohaus. » mehr |
Auskunft über den Halter und/ oder Versicherung eines Fahrzeugs » mehr |
Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland verbringen wollen, benötigen Sie ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen.
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Einfuhr eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs aus dem Ausland » mehr |
Wenn Sie ein Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist, zulassen / umschreiben möchten, können Sie ein Oldtimerkennzeichen beantragen.
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Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, können ein Saisionkennzeichen erhalten. » mehr |
Wenn Sie ein Fahrzeug auf den Namen einer Firma zulassen wollen. » mehr |
Wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung.
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Wenn Sie ein Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist, zulassen / umschreiben möchten, können Sie ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen. » mehr |
Sie sind Kfz-Händler oder haben eine Kfz-Werkstatt?
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Wenn Sie ein Fahrzeug mit einem auswärtigen Kennzeichen gekauft haben müssen Sie ein RH - bzw. HIP - Kennzeichen beantragen. » mehr |
Wenn Sie aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Landkreis Roth verzogen sind, können Sie Ihr Fahrzeug entweder auf RH - bzw. HIP - Kennzeichen umschreiben oder Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten. » mehr |
Wenn Sie ein Fahrzeug mit einem RH - bzw. HIP - Kennzeichen gekauft haben, liegt ein Halterwechsel vor. Das Fahrzeug muss nun auf Sie zugelassen werden. » mehr |
Wenn Sie Ihr außer Betrieb gesetztes Fahrzeug im Landkreis Roth wiederzulassen möchten. » mehr |
Sie möchten für Ihren Anhänger die Erlaubnis einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. » mehr |
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges » mehr |
Sie haben die Versicherungsgesellschaft gewechselt, bei der Ihr Fahrzeug haftplichtversichert ist.
Diese Änderung muss der Zulassungsbehörde umgehend mitgeteilt werden.
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Sie haben die Beiträge für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nicht bezahlt, Ihre Versicherung informiert die Ordnungsbehörde hiervon. » mehr |
Änderung der Technik-Daten am Fahrzeug » mehr |
Bescheinigung zur Erlangung einer Zweitschrift der Betriebserlaubnis.
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Ersatz für Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl » mehr |
Ersatz für Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nach Verlust oder Diebstahl » mehr |
Ein kurzer Einblick in die Welt der Kennzeichenarten
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Erneuerung der Stempelplaketten bei beschädigten oder schlecht lesbaren Kennzeichenschildern.
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Umkennzeichnung nach Verlust bzw. Diebstahl des Kennzeichens » mehr |
Sie möchten eine bestimmte Buchstaben- und Ziffernkombination, wie z.B. Ihre Initialen oder Ihren Geburtstag für Ihr Kennzeichenschild beantragen. » mehr |
Kurzzeitkennzeichen dienen dazu, Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr zu ermöglichen, ohne dass das Fahrzeug regulär zugelassen sein muss.
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