Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gewährt nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine und -verbände.
Zur Beantragung der Vereinspauschale 2012 ist durch die Vertretungsberechtigten der Sportvereine dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Anlagen bis spätestens 21.02.2012 an das Landratsamt Roth, Kommunalwesen, Weinbergweg 1, 91154 Roth einzusenden.
Das Formular kann am PC ausgefüllt und auch auf einem Datenträger gespeichert werden.
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Die Anlage zum Antrag ist nur abzugeben, falls die Übungsleiterlizenz noch in einem weiteren Verein eingesetzt werden soll.
Das Formular kann am PC ausgefüllt und auch auf einem Datenträger gespeichert werden.
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Das PDF-Dokument enthält eine Übersicht aller gemäß der Sportförderrichtlinien anerkannten Übungsleiterlizenzen.
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Die Erläuterung gibt ergänzende Informationen zur Beantragung der Vereinspauschale 2012.
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Der Landkreis Roth gewährt den Sportvereinen Zuschüsse für den Neubau bzw. die Generalinstandsetzung von Sport- und Übungsstätten. Förderhöhe und die allgemeinen Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie zur Jugendsportförderung zu entnehmen. Der Zuschuss ist mittels Formblatt "Zuwendung Sportstättenbau" bei der Kreisfinanzverwaltung, Herr Stadler (Tel. 09171/81-339), anzufordern.
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Der Baufortschritt ist mit der Baustandsanzeige beim Landratsamt nachzuweisen.
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Die Richtlinie für die Gewährung von Kreisinvestitionszuschüssen zur Jugendsportförderung zum Herunterladen.
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Hier können Sie das Jugendschutzgesetz im Hinblick auf den Sportstättenbau für den Jugendbereich kostenlos herunterladen.
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Eine Wegbeschreibung, wie das Landratsamt Roth mit den unterschiedlichen Verkehrsmitteln erreicht werden kann, finden Sie hier.
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Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 23, 44 und 59 Bayerische Haushaltsordnung) Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine und -verbände.
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Der Landkreis Roth stellt seine schulischen und sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch seine Vereine/Organisationen zur Verfügung. Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig. Die Beantragung der Nutzung kann mittels pdf-Antragsformular an die Landkreisverwaltung gesendet werden. Die Landkreisverwaltung entscheidet abschließend über die Möglichkeit der Nutzung auf Basis der zur Zeit der Beantragung zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten.
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