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AKTUELLES

Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2011)


Die Trinkwasserverordnung 2001 ist zum 01.11.2011 in einer novelierten Fassung in Kraft getreten. Hier gab es einige Änderungen. Im Artikel erfahren Sie welche Änderungen für Sie von Relevanz sind.

Anzeige- und Untersuchungspflicht für Trinkwasserinstallationen

 Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Trinkwasser-Installationen mit Großanlagen zur Erwärmung in gewerblich genutzten Gebäuden, also entsprechend der neuen Trinkwasserverordnung auch in Mietshäusern, müssen deshalb ab November 2011 auf Legionellen untersucht werden. Das legt die 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 3. Mai 2011 fest. Diese Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Verneblung des Trinkwassers kommt. Bisher galt diese Regelung nur für Gebäude, in denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird. Die neue Verordnung führt zudem für Legionellen einen so genannten „technischen Maßnahmenwert“ bei 100 „koloniebildenden Einheiten“ in 100 Milliliter Wasser ein. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, kann das Gesundheitsamt den Anlagenbetreiber dazu verpflichten, die Ursache der Belastung zu ermitteln und zu beheben. Die notwendigen Untersuchungen sind erstmals 2012 durch ein zugelassenes Labor (Laborliste Bayern) zu veranlassen.

Die neue Trinkwasserverordnung sieht darüber hinaus eine Anzeigepflicht für diese Großanlagen zur Trinkwassererwärmung an das Gesundheitsamt vor (§ 13 Abs. 5 TrinkwV). Darüber hinaus können Sie mehrere Großanlagen mit einem Sammelformular melden.



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generiert am 17.05.2012 10:44:09 ­