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GESUNDHEITSAMT ROTH
AKTUELLES

Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2011)

Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Trinkwasser-Installationen mit Großanlagen zur Erwärmung in gewerblich genutzten Gebäuden, also entsprechend der neuen Trinkwasserverordnung auch in Mietshäusern, müssen deshalb ab November 2011 auf Legionellen untersucht werden.
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generiert am 04.02.2012 08:19:14 ­