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Anbei die vom Bundesrat am 09. Juli 2010 verabschiedete Fassung der Gesetzesänderung.
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Anbei erhalten Sie Informationen zu den vom Bundestag 2010 beschlossenen SGB-II-Änderungen.
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Ein Flyer des Bayerischen Staatsministerium des Innern mit Informationen für ausländische Studierende und Hochschulabsolventen über ihre beruflichen Perspektiven in Bayern und über die zuständigen Stellen.
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Die Informationsbroschüre soll ausländischen Neumitbürgern helfen, leichter Zugang zu Erstberatung beim Amt für Ausländerwesen, Migrationsberatung, Jugendberatung und Sprachkursträgern im Landkreis Roth zu finden.
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Die Informationsbroschüre in türkischer Sprache soll ausländischen Neumitbürgern helfen, leichter Zugang zu Erstberatung beim Amt für Ausländerwesen, Migrationsberatung, Jugendberatung und Sprachkursträgern im Landkreis Roth zu finden.
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Ausländische Arbeitskräfte brauchen grundsätzlich sowohl eine Aufenthaltsgenehmigung, als auch eine Arbeitsgenehmigung.
Arbeitsgenehmigungspflicht besteht nicht für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR d.h. die Länder der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz). Sie besteht ebenfalls nicht für Ausländer, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzen.
Davon ausgenommen sind Bürger der neuen Mitgliedstaaten der EU Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakische Republik und Slowenien. Sie benötigen auch nach dem Beitritt am 1.5.2004 noch eine Arbeitsgenehmigung.
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Die Informationsbroschüre in englischer Sprache soll ausländischen Neumitbürgern helfen, leichter Zugang zu Erstberatung beim Amt für Ausländerwesen, Migrationsberatung, Jugendberatung und Sprachkursträgern im Landkreis Roth zu finden.
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Die Informationsbroschüre in italienischer Sprache soll ausländischen Neumitbürgern helfen, leichter Zugang zu Erstberatung beim Amt für Ausländerwesen, Migrationsberatung, Jugendberatung und Sprachkursträgern im Landkreis Roth zu finden.
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