GESUNDHEIT & VERBRAUCHERSCHUTZ

Gesundheitsreport - Alkoholkonsum in Bayern

Der Gesundheitsreport gibt einen Datenüberblick zu gesundheitspolitisch relevanten Themen in Bayern. Damit soll ein Beitrag zur Verständigung über Problemlagen und Handlungsanforderungen geleistet werden. Diese Ausgabe beschäftigt sich mit dem Thema Alkoholkonsum in Bayern.
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Flyer "Hilfen für Jugendliche"

Flyer mit den wichtigsten Notfalltelefonnummern für Jugendliche.
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Flyer "Schon ab 12? - rauchen, saufen, trallala.."

Rauchen und Saufen schon ab 12? - Dies ist schon fast ganz normal. Dabei sagt das Jugendschutzgesetz doch etwas ganz anderes. Jeder Erwachsene kann letztlich selbst entscheiden, ob er zu schnell fährt oder bei der Steuererklärung schummelt. Er ist ja auch alt genug, um die Verantwortung dafür zu übernehmen. - Kinder können und sollen diese Eigenverantwortung aber nicht tragen.
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Flyer "Schon ab 12? - rauchen, saufen, trallala..." - Gaststaettenversion

Ein Aufruf an Erwachsene zu Suchtprävention, Jugendschutz und Zivilcourage im Landkreis Roth und in der Stadt Schwabach
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Elternbrief zur Suchtvorbeugung

Unsere Kinder werden heute schon sehr früh mit Konsum- und Suchtmitteln konfrontiert. Konsumgewohnheiten können sich häufen und immer mehr zum Ersatz für wirkliche Gefühle werden, so dass sie auch schon in der Kindheit den Weg in ein später abhängiges Leben bereiten können. Doch Sie als Eltern haben in Ihrer Verantwortung auch schon frühzeitig die Chance vorzubeugen und können viel dafür tun, dass Ihre Kinder stark werden – zu stark für Drogen.
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Antrag auf Registrierung als Futtermittel herstellender Betrieb gemäß Futtermittelhygieneverordnung

Der Antrag auf Registrierung ist mit folgenden Angaben an das Veterinäramt Roth, Weinbergweg 1, 91154 Roth, zu senden: Betriebsnummer, Name, Vorname, Adresse, Telefon; Text: „Hiermit beantrage ich eine Registrierung nach der Futtermittelhygieneverordnung (Verordnung (EG) Nr. 183/2005).“ Ort, Datum, Unterschrift.
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Erfassungsbogen für Fischhaltungsbetriebe gem. § 2 FS-VO

Die im Fragebogen erhobenen Daten sind an die Anforderungen der geltenden Fischseuchen-Verordnung angepasst, wurden aber in einzelnen Bereichen im Hinblick auf zu erwartenden Änderungen im Fischseuchenrecht erweitert. Die Daten sind erforderlich, damit die Veterinärverwaltung ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben hinsichtlich der Erhaltung der Fischgesundheit und der Fischseuchenbekämpfung erfüllen kann. Der Fragebogen dient ausschließlich zur Vorlage beim Veterinäramt.
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©Landratsamt Roth 2012
generiert am 07.02.2012 14:23:45 ­