Bitte beachten Sie zum Antrag auf Wohnungsbauförderung auch die gesondert veröffentlichten Erläuterungen.
|
Um die persönlichen und finanziellen Verhältnisse der Bauherren und Erwerber von Eigenwohnungen bestmöglich berücksichtigen zu können, sind die Förderungsmöglichkeiten vielfältig. Sie können in der Erläuterung aber nicht im Einzelnen
dargestellt werden. Setzen Sie sich deshalb bitte zuerst mit der Bewilligungsstelle der sozialen Wohnraumförderung im Landratsamt in Verbindung.
|
|
|
|
|
|
|
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung, sie stellen entsprechend den dargestellten wertbeeinflussenden Merkmalen, wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, durchschnittliche Lagewerte für unbebaute Grundstücke dar. Sie sind nach Gebieten mit im Wesentlichen gleichen Lage- und Nutzungsverhältnissen gegliedert und beziehen sich auf eine Grundstücksqualität, wie sie im jeweiligen Richtwertgebiet überwiegend anzutreffen ist.
|
|
|
Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Roth hat aufgrund der „Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (GutachterausschussV) vom 05.04.2005 (GVBl Nr. 7/2005)“ in seiner Sitzung vom 26.04.2005 Bodenrichtwerte zum 01.01.1996 mit Erschließungskosten festgelegt.
|
Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Denkmalpflege
durch den Landkreis Roth oder den Bezirk Mittelfranken kann online ausgefüllt und auf einem Datenträger abgespeichert werden. Sein Wortlaut darf nicht verändert werden.
Das Formular muss postalisch bei der Adresse Landratsamt Roth, Sachgebiet 121, Weinbergweg 1, 91154 Roth eingehen.
|
Der Auszahlungsantrag zum Abruf einer Abschlagszahlung kann online ausgefüllt und auf einem Datenträger abgespeichert werden. Sein Wortlaut darf nicht verändert werden.
Das Formular muss postalisch bei der Adresse Landratsamt Roth, Sachgebiet 121, Weinbergweg 1, 91154 Roth eingehen.
|
Der Finanzierungsplan zur Förderung der Denkmalpflege kann online ausgefüllt und auf einem Datenträger abgespeichert werden. Sein Wortlaut darf nicht verändert werden.
Das Formular muss postalisch bei der Adresse Landratsamt Roth, Sachgebiet 121, Weinbergweg 1, 91154 Roth eingehen.
|
Der Verwendungsnachweis zur Förderung der Denkmalpflege kann online ausgefüllt und auf einem Datenträger abgespeichert werden. Sein Wortlaut darf nicht verändert werden.
Das Formular muss postalisch bei der Adresse Landratsamt Roth, Sachgebiert 121, Weinbergweg 1, 91154 Roth eingehen.
|
|
|
|
|
|
|
Mittels dieses Formulars können Sie ein zum Verkauf anstehendes Baudenkmal zur Denkmalbörse des Landkreises Roth anmelden. Hier für ist die Rücksendung des möglichst vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars per Post oder Fax an das Landratsamt Roth erforderlich.
|
|
|
|
|
Weicht ein genehmigungsfreies Bauvorhaben von den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschrift ab, so ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu beantragen.
|
Zeigen Sie es mit diesem Formular an, wenn Sie während der Zeit einer Baumaßnahme die Baugrube trockenlegen wollen.
|