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EUROPAWAHLEN
Die Mitglieder des Europäischen Parlamtes werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt (§ 1 Abs. 1 Europawahlgesetz - EuWG). » mehr
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generiert am 04.02.2012 08:40:54 ­