Allgemeine Informationen zu Bundestagswahlen
Mitglieder des Deutschen Bundestages werden alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhhältniswahl gewählt (vgl. § 1 Bundeswahlgesetz - BWG).
Das Wahlgebiet der Bundesrepublik Deuschland ist in Wahlkreise eingeteilt, jeder Wahlkreis wird wiederum in Wahlbezirke eingeteilt (§ 2 BWG).
Die Landkreise Nürnberger Land und Roth bilden zusammen den Bundestagswahlkreis 246 Roth (ehemals 247).
Der Sitz der Kreiswahlleitung ist dem Landratsamt Roth zugeordnet.
Rechtsgrundlagen:
Bundeswahlgesetz (BWG);
Bundeswahlordnung (BWO)
©Landratsamt Roth 2012
gefunden unter: http://www.landratsamt-roth.de/desktopdefault.aspx/224_read-3300/