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Allgemeine Informationen zu Landtagswahlen

Die Abgeordneten des Bayerischen Landtages werden auf die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht gewählt.

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generiert am 17.05.2012 09:56:01 ­