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Allgemeine Informationen zu Bezirkswahlen

Die Bezirkstagsmitglieder (Bezirksräte) werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht auf die Dauer von fünf Jahren gewählt (Bezirkswahlgesetz - BezWG).

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generiert am 17.05.2012 09:54:16 ­